Bedürfnisse der Schweiz

Was will die Schweiz von der EU ?

Waren zollfrei in die EU exportieren (2024 Fr. 144 Mia.)

Dazu gibt es nebst den WTO-Abkommen das Freihandelsabkommen 1972 mit der EU. Es funktioniert seit über 50 Jahren. Zwar verletzt die EU es hin und wieder (Stahlzölle). Aber ernsthafte Probleme sind nie aufgetaucht. Die Schweiz erhebt keine Zölle auf Industriegütern aus der EU.

Möglichst wenige technische Handelshemmnisse.

Jeder Staat hat seine Vorschriften zu Produkten und Dienstleistungen. Wer exportieren will (z.B. aus der Schweiz in die EU), muss sie einhalten. Das braucht der EU-Kunde, der sie auch einhalten muss, für sich selbst und für seine eigenen Kunden. Zur Durchsetzung der Vorschriften verlangen die Empfangsstaaten eine Zertifizierung. Das Konfromitätsabkommen zwischen der Schweiz und der EU will diese Zertifizierung erleichtern. Seit 2018 verletzt die EU dieses Abkommen in gewissen Bereichen. Das ist oft teurer als vorher, aber für die innovativen Schweizerischen Unternehmen kein Problem. Sie konnten die Preise erhöhen. Für die EU-Bürger höhere Preise, für die EU ein Schuss ins eigene Bein.

Die Schweiz braucht Arbeitskräfte aus der EU.

Grenzgänger und Einwanderer, die bei uns erwünschte Arbeit leisten, sind willkommen. Sie kommen freiwillig. Ein Abkommen zu diesem Zweck brauchen wir nicht, auch nicht das Personenfreizügigkeitsabkommen. Wir könnten sie ohne Kontrollen am Morgen einreisen lassen. Die EU könnte ihre Bürger am Abend mit Grenzkontrollen für die Rückkehr schikanieren. Mit dem Schengen-Abkommen verzichtet die EU darauf. Desgleichen beim schweizerischen Einkaufstourismus und im kleinen Grenzverkehr mit den Nachbarländern.

Zusammenarbeit im Bereich Asylwesen.

Das Dublin-Abkommen funktioniert nicht, weder innerhalb der EU noch gegenüber der Schweiz (Italien nimmt Flüchtlinge, die es gemäss dem Dublin-Abkommen zurücknehmen müsste, nicht) Da es wenigstens zum Teil funktioniert, sind wir an der Weiterführung interessiert. Mit einem Streitbeilegungsverfahren die Einhaltung des Abkommens durch die EU zu erzwingen, ist Illusion

Verkehr

Die Schweiz möchte direkten Zugang zur EU im Luftverkehr. Daran sind auch die EU-Touristikdestinationen, die EU-Geschäftsleute und die Lufthansa interessiert. Ferner möglichst weitgehende Verkehrsfreiheit für Schweizer Lastwagen im Landverkehr in der EU.

Eine dauerhafte Forschungszusammenarbeit
Dazu unter dem mit Klick auf das rote Stichwort

„Stromabkommen“ Die Schweiz hat Abkommen mit Stromlieferanten aus der EU, die z.B. bis 2039 laufen. Laut Neuvertrag sollen wir sie beenden. Wasser aus unseren Stauseen ist essentieller Ausgleich für die immer wichtigeren Solar- und Wind produktion. Unklar, ob die EU das Wasser unserer Stauseen anzapfen kann.

Mehr dazu
mit Klick auf die roten Stellen







Bedürfnisse der EU

Was will die EU von der Schweiz ?

Waren zollfrei in die Schweiz exportieren (2024: Fr. 157 Mia.)

Dazu gibt es nebst den WTO-Abkommen das Freihandelsabkommen 1972 mit der EU. Es funktioniert seit über 50 Jahren. Ernsthafte Probleme sind nie aufge- taucht. Die Schweiz erhebt keine Zölle auf Industiegütern aus der EU.

Möglichst wenige technische Handelshemmnisse

Mit dem Konformitätsabkommen können die EU-Exporteuren ihre Produkte für den Schweizer Markt in der EU zertifizieren zu lassen. Mir ist nicht bekannt, ob EU-Bewohner je damit oder mit anderen technischen Handelshemmnissen der Schweiz Schwierigkeiten hatten.

Personenfreizügigkeit (2024: 400‘000 Grenzgänger mit einem Job in der Schweiz)

Die EU will, dass alle einreisewilligen EU-Bürger in die Schweiz einreisen können. Als Gegenleistung bewilligt sie, dass Schweizer Bürger unter gleichen Bedingugen in die EU einreisen können. Ohne Abkommen müssten Schweizer EU-Visa beantragen. Schweizer Touristen dürften wohl kaum ausgeschlossen werden; qualifizierte Arbeitskräfte ebenfalls nicht. Hatte die EU ausser der epochalen Frage von 4 oder 8 Tage Voranmeldung je ernsthafte Schwierigkeiten mit diesem Abkommen ? Erosion nicht zu erwarten.

Verkehr (70 % des Schwerverkehrs am Gotthard sind EU-Fahrzeuge)

Die EU möchte, dass ihre Lastwagen problemlos und zu weit unter Kostendeckung liegenden Gebühren durch die Schweiz fahren können. Im Gegenzug bewilligt sie den Schweizer Lastwagen, unter den vertraglichen Bedingungen die EU zu bereisen. Probleme sind hier keine ersichtlich. Erosion auch nicht.

Rechtsübernahme

Die EU will, dass die Schweiz in den Bereichen Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, Elektrizität, teilweise bei Staatsausgaben wie Subventionen u.a. EU-Recht integral übernimmt. Und es durchsetzt. Und bei Abweichungen Strafen in Kauf nimmt.

Die Schweiz ist mit ihren eigenen Regeln in der Vergangenheit besser gefahren. Angesichts der Überregulierung und der grassierenden Staatsdefizite in der EU dürfte das auch in Zukunft so bleiben. Ferner kann die Schweiz ihre Regeln jederzeit nach ihren Bedürfnissen anpassen. Sie will deshalb diese Rechtsübernahme nicht.

Streitbeilegungverfahren

Die EU will ein Streitbeilegungsverfahren mit der Schweiz. Wo ist bisher Streit entstanden ? Die über 100 bilateralen Abkommen funktionieren weitgehend ohne Streit. Wenn die EU halt mal vertragswidrig Stahlzölle erhebt, das Konformitätsabkommen nicht mehr bedient und die Schweiz 8 Tage Frist für die Anmeldung beim Lohnschutz durchsetzt, dann hat es immer wieder Proteste gegeben; aber für wirklichen Streit waren die Verletzungen zu minimal. Man hat grosszügig darüber hinweggesehen. Statt ewiges Juristenfutter zu begründen. Der Schweiz bringt dieses Verfahren nichts. Sie will es nicht.

Mehr dazu
mit Klick auf die roten Stellen