Abschottung/Weltoffenheit

Ablehnung des Neuvertrags führt nicht zur
Abschottung der Schweiz

Immer wieder liest man in der Presse, die Schweiz würde sich vom Rest der Welt abschotten, wenn man die enge Anlehnung der Schweiz an die EU durch das Rahmenabkommen ablehne. Diese schon vor der EWR-Abstimmung gehörte Meinung hält den Fakten nicht stand.
Ein Staat ist weltoffen, wenn ein möglichst grosser Anteil seiner Bewohner mit der Welt Kontakte hat. In kaum einem Staat haben so grosse Anteile seiner Bewohner so viele Auslandkontakte wie in der Schweiz. Vor der Abstimmung über den EWR wurden die EU-Befürworter nicht müde zu behaupten, mit der Ablehnung der Annäherung an die EU werde sich die Schweiz abschotten, mit massiv negativen Folgen. Die effektive Entwicklung hat diese Argumentation ad absurdum geführt. Die Exporte z.B. haben sich 1992 (Ablehnung des EWR-Beitritts) von 86 Milliarden Franken bis 2024 auf 283 Milliarden Franken entwickelt. Jeder Export braucht Kontakte zum Ausland, im Einkauf, im Verkauf.
Schweizer hatten 2024 für über 5‘000 Milliarden Schweizer Franken im Ausland investiert. Jede Investition im Ausland braucht Kontakte. Abschottung ?
Auch heute, vor der neuen Abstimmung über die Annäherung an die EU durch das Neuabkommen, greifen die Wirtschaftsverbände und Presse erneut in die Mottenkiste der Argumente und schüren Ängste vor „Abschottung“ und „Insel Schweiz“ . Sie sind genau so wenig begründet wie seinerzeit vor der EWR Abstimmung.

Die Schweiz ist weltoffen, mit oder ohne Neuvertrag

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Schweiz ohne Neuvertrag; Wie weiter ohne Neuvertrag

Annäherung an die EU: Der wachsende Vertragsbereich

Wo gelten die neuen EU-Regeln?
Dazu Art. 1 Abs 2 Protokoll zum FZA

„Dieses Protkoll sieht neue institutionelle Lösungen vor … die allen bisherigen und künftigen bilateralen Abkommen in den Bereichen betreffend den Binnenmarkt, an denen die Schweiz teilnimmt, gemeinsam sind.“

Damit ist der wesentliche Inhalt des Neuvertrags festgelegt. Alte und neue Abkommen mit Ziel „Binnenmarkt“ unterstehen den institutionellen Regeln im Neuvertrag mit Übertragung der Gesetzgebungskompetenz an die EU, die Pflicht zur dynamischen Übernahme künftiger Änderungen von EU-Regeln, der Überwachung durch die EU-Kommission und dem Streitbeilegungs-verfahren samt EuGH.
Das Freihandelsabkommen 1972 ist ein solches Abkommen im Bereich Binnenmarkt. Laut Bundesrat ist es aber entgegen dem obigen Wortlaut in diesem Neuvertragspaket nicht betroffen. Hat der Bundesrat bezüglich Neuvertrag recht, so ist die Absicht der EU aus der Formulierung von Art. 1 klar: Das Freihandelsabkommen 1972 und damit praktisch ausser Dienstleistungen das ganze Wirtschaftsrecht der Schweiz ist im Visier der EU mit den bekannten Druckmethoden und wird, wenn wir den Neuvertrag annehmen, so sicher wie Gold in der nächsten Phase folgen.

Ferner gelten für den Bereich Land-, Luftverkehr und Stromabkommen 1000 Seiten Beihilferegeln inkl. Subventionen, Service Public und Teilen des Steuerrechts. Dort muss jede Kantons- und Gemeindesubvention von einer zentralen Bundesbehörde nach EU-Regeln genehmigt werden.

Die an die EU übertragenen Gesetzgebungsbereiche werden so stetig anwachsen, und mit ihnen die Bürokratie, die Kosten für die Privaten und die Einschränkungen der Beziehungen zu Drittländern. Die ursprünglich mit dem Rahmenabkommen verbundene Phase 2 der Verhandlungen deckte so weite Gebiete ab, dass die Verhandlungen gut und gern 10 Jahre und mehr dauern können. Und so lange bleibt auch das Potential von Diskriminierungen, Schikanen und Drohungen, sollte die Schweiz auch nur minim von den Wünschen der EU abweichen wollen. Sie bleiben mit oder ohne Neuvertrag Realität.

Damit wird der Status Quo, das ewige Verhandeln, die daraus entstehende Missstimmung, der aussen- und innenpolitische Ärger auf unbestimmte Zeit fortgeschrieben. Diesem Zustand zu entkommen, geht nach Annahme des Abkommens auch nicht mehr. Dafür sorgen die Kündigungsklauseln. Fortschritt gibt es nur mit einem NEIN zum Neuvertrag.

Der Neuvertrag sorgt für künftig dauernde Verhandlungsmisere

und unaufhaltsame Annäherung an die EU


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Freihandelsabkommen; Guillotineklausel; Wie weiter ohne Neuvertrag