Einschränkungen unserer Demokratie
Das APK-Mitglied, Nationalrätin Schneider-Schneiter behauptet in der NZZ vom 31.1.2020, das Rahmenabkommen lasse die schweizerische Rechtssetzungskompetenz unangetastet. Das vertritt sie auch bezüglich Neuvertrag.
Dazu ein paar Fragen:
Ist die Rechtssetzung im Vertragsbereich unangetastet,
wenn Parlament und die Volksabstimmung nur noch unter der Drohung von Strafmassnahmen ihre Entscheide treffen können? (Art. 11 ProtFZA)
wenn unser Parlament die EU-Regeln nur noch annehmen oder ablehnen, aber nicht mehr selbständig gestalten kann?
Wenn Themenwahl und Takt unserer Gesetzgebung von der EU massgebend mitbestimmt wird, weil man sich im Rahmenabkommen verpflichtet hat, die entsprechenden ziemlich zahlreichen EU-Gesetze innert 2 – 3 Jahren abschliessend zu behandeln? (Art. 6 ProtFZA)
Wenn wir unsere Schweizerische Gesetzgebung durch die EU-Kommission überwachen und teilweise genehmigen lassen? Art. 8 Ziff. 4 Prot FZA
Wenn während des Verfahrens, das jahrelang dauern kann (10-jährige Verfahren vor dem EuGH sind keine Seltenheit) EU-Recht vorläufig angewendet werden muss (Art 6 Ziff 3 ProtFZA) ?
Für die betroffenen Unternehmen heisst das: Produktionsprozesse und Allgemeine Ge schäftsbedingungen dem neuen EU – Recht anpassen und wenn die Schweiz nach 10 Jahren vom Schiedsgericht Recht erhält, das ganze wieder zurück.
Wenn im Normalfall unsere Gesetze im Vertragsbereich vom Ministerrat der EU erlassen werden, von Leuten, die wir nicht kennen, nicht wählen, die unser Land kaum kennen und keinerlei Veranlassung haben, Gesetze in unserem Sinne zu erlassen?
Wenn Leute, die der Korruption angeklagt sind, wie gewisse Minister aus den Oststaaten, Personen bestimmt von Komikern wie Herrn Grillo, oder lange Zeit Herrn Berlusconi oder Leute aus Malta oder Cypern unsere Gesetze machen?
Der Neuvertrag beschränkt unsere Gesetzgebung
im Vertragsbereich massiv
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Demokratie; Vorläufige Anwendung von EU-Recht; Ministerrat; Sanktionen;
Dienstleistungsabkommen
Sucht man nach weiteren möglichen Bilateralen Verträgen, welche die Schweiz noch mit der EU abschliessen könnte, so taucht immer etwa wieder ein Dienstleistungsabkommen auf, vielleicht beschränkt auf Finanzdienstleistungen. Avenir Suisse hat die Situation differenziert analysiert und nebst dem möglichen Nutzen auch auf die formidablen Hindernisse hingewiesen.
Michel Barnier, der Chefunterhändler der EU beim Brexit wird mit der Aussage zitiert:
„Finanzdienstleistungen können nicht effizient in wirksamem
Ausmass durch ein Handelsabkommen geregelt werden“
(Financial Times 20.12.17)
In der Tag ist es schwer vorstellbar, dass die rund 1.4 Millionen Paragraphen komplexer Regulierung allein für Mifid II irgendwie intelligent in ein Abkommen integriert werden könnten. Das führt dazu, dass ein Dienstleistungsabkommen nicht zuoberst auf der Traktandenliste steht.
Kommt noch dazu, dass man ja als Gegenleistung wieder neue Teile unserer Gesetzgebung an die EU delegieren müsste. Welche wären das? Der Begriff „Dienstleistungen“ reicht ziemlich weit. Wo konkret wären die Vorteile? Welche neuen Belastungen hätten die ausschliesslich in der Schweiz tätigen Banken zu tragen? Unabhängige Vermögensberater hätten derart viele neuen Vorschriften zu akzeptieren und dauernd zu verfolgen, dass sie kaum selbständig weiter arbeiten könnten.
Als Hoffnungsträger für neuen Marktzugang eignet sich das Dienstleistungsabkommen jedenfalls nicht.
Neuer Marktzugang durch ein Dienstleistungsabkommen?
Kaum wahrscheinlich
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Marktzugang;Wirtschaft: Wer gewinnt, wer verliert?
