Erosion der Bilateralen Abkommen
Völkerrechtliche Verträge haben den Nachteil, dass sie nur sehr schwer abänderbar sind. Veränderungen in der realen Welt während 50 Jahren Vertragsdauer führen notwendigerweise dazu, dass nicht mehr alle Aspekte optimal sind.
Beim Freihandelsabkommen 1972 überwiegen auch heute die Teile, die auch 2025 noch für beide Parteien Vorteile bieten. Deshalb lassen derzeit beide Parteien das Abkommen ohne Änderungen weiterlaufen. Die Erosion des Freihandelsabkommens wird bedeutungslos im Vergleich mit dem Schaden für den Bilateralen Weg, den wir mit dem Neuabkommen akzeptieren müssten.
Das Konformitätsabkommen dient der Vereinfachung der Überprüfung von Produktevorschriften. Dort sind die Veränderungen in der realen Welt besonders kurzfristig. Das Abkommen sieht deshalb selbst einen Mechanismus für die Anpassung vor. Dieser hat bis ins Jahr 2017 praktisch klaglos funktioniert. Nur in ganz wenigen Fällen konnte keine Einigung erzielt werden. Würden sich beide Parteien an das Abkommen halten, dann wäre Erosion dieses Abkommens kein Thema. Seit sich aber die EU in Verletzung des Abkommens im Grundsatz weigert, den im Abkommen vorgesehenen Anpassungsmechanismus zu bedienen, zeichnet sich tatsächlich eine Erosion des Abkommens ab. Innovative Produkte konnten sich jedoch trotz Mehrkosten bei den Kunden durchsetzen. Die Zahlen aus der Praxis dazu unter (Gutachten Konformitätsabkommen). Herr Nationalrat Michel, treibende Kraft im Unternehmen Ypsomed, eine Firma in der Med-Tech-Branche, hat sich rechtzeitig um Zertifizierung in der EU gekümmert, Mehrkosten hin oder her. Seine Unternehmung hat seit 2019 ihren Börsenwert mehr als verdoppelt. Andere aus der Branche haben sich ähnlich entwickelt.
Da bei der Personenfreizügigkeit und dem Landverkehr primär die EU profitiert, ist dort keine Erosion kaum zu erwarten. Oder wo sonst ?
Der Neuvertrag fördert die Erosion der Bilateralen Abkommen weit mehr. Das dort vorgeschlagene Recht der EU, deren Bestimmungen beliebig abzuändern (es sei denn die Schweiz akzeptiere Verfahren und Strafen) und das Recht der EU, als Sanktion die für die Schweiz günstigen Bestimmungen aus den Bilateralen Verträgen zu „suspendieren“ führt nicht nur zur Erosion, sondern zur Zerstörung der Bilateralen Abkommen.
Mehr Erosion des Bilateralen Weges
mit Neuvertrag als ohne
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Autonomer Nachvollzug von EU-Regeln; Bilateraler Weg;
Stromabkommen; Konformitätsabkommen;
Vorteile der Abkommen für die EU; Gutachten Konformitätsabkommen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
Der EuGH ist das oberste Gericht der Europäischen Union. Seine Aufgabe ist, die einheitliche Auslegung und Anwendung von EU-Recht in allen EU-Ländern zu gewährleisten. Bei Wahrnehmung dieses Auftrages hat er die Tendenz, dem Recht der EU gegenüber dem Recht der Einzelstaaten den Vorzug zu geben.
Im Rahmenabkommen erhält er im Verhältnis zur Schweiz die Kompetenz, zu bestimmen, was in den Vertragsbereich fällt und dort die einheitliche Auslegung und Anwendung von EU-Recht auch in der Schweiz sicherzustellen.
Das Rahmenabkommen ist ein Vertrag zwischen der Schweiz als die eine Vertragspartei und der EU als die andere Vertragspartei. Streitigkeiten werden durch das oberste Gericht der einen Partei, der EU entschieden. Diese Einseitigkeit wird verschärft durch die Tendenz, in Erfüllung seiner Aufgabe als Wahrer einheitlicher Regeln die EU zu bevorteilen.
Kommt noch die unabsehbare Dauer der Verfahren dazu. Im Fall um die Subventionen an die holländischen gemeinnützigen Wohngenossenschaften waren es 16 Jahre. Im Verfahren um die Benutzung der Busspuren in London waren es immerhin 5 Jahre.
Ferner ist es schwierig, sich einen Fall vorzustellen, in dem die Schweiz rechtzeitig zu einem günstigen Urteil kommen kann. Die Börsenäquivalenz ist nicht Gegenstand des Rahmenabkommens kann deshalb nicht im Verfahren erzwungen werden. Ebenso wenig ist vorstellbar, dass die Schweiz die Teilnahme an den Forschungsprogrammen der EU per Streitbeilegungsverfahren erzwingen kann. Zwar könnte man die eigentümliche Vertragsauslegung der EU bei der grundsätzlichen Weigerung, das im Konformitätsabkommen vorgesehene Aufdatierungsverfahren zu bedienen, per Streitbeilegungsverfahren angreifen. Wenn aber die Med-Tech Branche allenfalls nach 6 oder 16 Jahren zu einem Urteil kommt, ist die Technik längst an anderen Horizonten angelangt und ein günstiges Urteil würde nichts mehr nützen. Wollte sich die Schweiz gegen die Verschiebung der Arbeitslosenleistungen für Grenzgänger vom Wohnort an den Arbeitsort wehren, so müsste sie während des Verfahrens vorläufig den höheren dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr an die Berechtigten ausbezahlen. Wenn dann ein Urteil zugunsten der Schweiz käme, wie die Beträge für die 5 – 16 Jahre der Verfahrensdauer zurückholen?
Auf ein solches Streitbeilegungsverfahren sollten wir verzichten. Es dient überwiegend der EU zur Durchsetzung ihrer Standpunkte. Ein Nutzen für die Schweiz dürfte weitgehend Theorie bleiben.
Kein Privater wäre mit einem Gerichtsverfahren
gegen seinen Nachbarn einverstanden,
bei dem der Nachbar massgebender Richter ist
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Verfahrensdauern; Konformitätsabkommen; Vorläufige Anwendung von EU-Recht
