Gleich lange Spiesse
In den Verhandlungen mit Grossbrittanien wurde die EU nicht müde, von den Engländern „gleich lange Spiesse“ (level playing field) zu verlangen. Ähnlich tönt es seitens der EU in den Diskussionen um den Neuvertrag.
Gleich lange Spiesse verlangen kann nur einer,
der fürchtet, weniger lange Spiesse zu haben.
Angesagt ist Flexibilität und rasche Reaktionen in einer schnelllebigen Zeit, die Fähigkeit, Protektionismen anderer zu meistern, sie zu umgehen und den Regulierungsdschungel zum Erfolg zu gebrauchen. Die Schweizer Industrie hat schon wiederholt bewiesen, dass sie das kann. Sie verdient das Vertrauen, dass sie genügend innovativ ist, dass ihre Kunden in der EU ihre Produkte und Dienstleistungen wollen, Regulierungen hin oder her. Neuvertrag hin oder her.
„Wenn die Schweiz alles gleich machen will wie viele andere europäische Länder, dann sollte sie unter anderem der EU beitreten, den Euro einführen, die Berufslehre entwerten, die direkte Demokratie abschaffen, eine Ministerpräsidentin… ins Leben rufen, die Löhne halbieren und die Arbeitslosenquote verdoppeln“. (NZZ vom 25.6.2019)
Verzichten wir also auf die im Neuvertrag geforderte Gleichschaltung. Die EU wird uns weitere Widrigkeiten in den Weg legen, mit oder ohne Neuabkommen. Und die Schweiz wird sie meistern, mit oder ohne Neuabkommen.
Mit dem Neuvertrag gibt die Schweiz
ihre längeren Spiesse aus der Hand
Weitere Infos mit Klick auf die Stichworte
Wie weiter ohne Neuvertrag
Kündigung der Abkommen: Guillotine Klausel
Kündigt die Schweiz eines der sieben Abkommen der Bilateralen I, so treten sie alle innert sechs Monate nach Erhalt der Kündigung ausser Kraft. Diese heute schon bestehende Kündigungs-Klausel bleibt im Neuvertrag
Das Rahmenabkommen sah eine erweiterte Guillotineklausel vor. Die Delegiertenversammlung der FDP Die Liberalen hat am 23. Juni 2018 als Forderung der FdP vom Bundesrat die Aufhebung der Guillotine-Klausel für die Bilateralen Verträge I verlangt. Prof. R. Weder hat in einem Artikel in der Finanz & Wirtschaft erläutert, warum. Die Guillotine-Klausel sei eine äusserst rigide „Alles oder Nichts“ Regel. Sie mache die Schweiz erpressbar.
Die Aufteilung der institutionellen Protokolle auf alle einschlägigen Abkommen im Neuvertrag ist zwar nicht mehr gleich ausufernd wie die Guillotinklausel im Rahmenabkommen, hat aber letztlich den gleichen Effekt: Wir werden die institutionellen Lösungen nicht los, ohne gleichzeitig auf die entsprechendne Bilateralen Abkommen zu verzichten.
Der Einbau der institutionellen Regeln in die einzelnen Abkommen
hat den gleichen Effekt wie
die Guillotineklausel im Rahmenabkommen
Sie macht die Schweiz erpressbar und unflexibel
(Prof. R. Weder in Finanz und Wirtschaft vom 5.12.2018)
Weitere Infos mit Klick auf die Stichworte
Freihandelsabkommen 1972; Die Guillotineklausel
