KMU: Wer gewinnt, wer verliert ?

KMU, die nur im schweizerischen Markt tätig sind, werden durch das Rahmenabkommen gezwungen, juristische Kosten zu akzeptieren mit der Abklärung, ob nun schweizerisches oder EU-Recht auf ihre Tätigkeit anwendbar sei. Ist dann zufolge des Neuvertrages EU-Recht anwendbar, dann müssen sie sich regelmässig auf dem Laufenden halten. Dazu brauchen sie Rat von EU-Rechts-Spezialisten. Und die sind selten und entsprechend teuer. Dazu kommen höhere Kosten der Sozialwerke durch erleichterten Familiennachzug (NZZ vom 25.6.2025), die letztlich auch von der Wirtschaft getragen werden müssen.

„Die Wirtschaft“ setzt sich zusammen aus tausenden von Unternehmen, die ganz verschiedene Interessen haben. Das gilt auch für den Neuvertrag.
Bei einem Stromabkommen z.B. wären bei grossen Stromhändlern, allenfalls noch ein halbes Dutzend mittlerer Firmen, Vorteile festzustellen. Ein Vertreter der europäischen Strombörse hat sie insgesamt mit einem zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr, also ca. 0.01 % des Bruttoinlandprodukts beziffert. Es gibt aber auf dem Elektrizitätssektor 500 kleinere und kleine Unternehmen. Für sie ändern sich Subventionsgrundlagen und Marktstrukturen und damit auch Eigentümerstrukturen massiv. Die EU-Beihilferegeln bringen Ungewissheiten. Die Umstellung auf EU-Recht und die dauernde Beobachtung der EU Regeln dürfte teuer werden. „Avenir Suisse: Bilateralismus, was sonst?“ S. 45 und S. 266 ff. fragt sich, ob allenfalls Umweltregeln angepasst werden müssten. Insgesamt gibt es Gewinner und Verlierer.

Auch bei den Banken sind Kleinunternehmen, die nur für den Schweizerischen Markt tätig sind, deutlich gegen ein Finanzdienstleistungsabkommen, das ihre Compliance- und die übrigen juristischen Kosten massiv verstärken würde. Nicht alle können diese Zusatzkosten tragen. Damit kann die Banquiersvereinigung nicht mit einer einheitlichen Stimme alle Teile ihrer Mitgliedschaft vertreten. Die Regionalbanken haben deshalb einen eigenen Interessenverband gegründet. Dasselbe gilt für die selbständigen Vermögensverwalter. Einzelunternehmer müssten sich aus Kostengründen zu grösseren Einheiten zusammenschliessen.

Vorteile für wenige, Nachteile für viele,
speziell für nur in der Schweiz tätige KMU

Noch weiter geht die NZZ (12.6.2020)

Das EU-Beihilfenrecht erwürgt den KMU-Sektor“

Zitat von Gottfried Schellmann, Experte für europäische Steuerfragen,
hervorgehoben von der NZZ

Und das EU-Beihilferecht bringt Nachteile für alle

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Stromabkommen; Marktzugang; Arbeitslosenversicherung;

KMU und die Lohndumping-Regeln

Grenznahe KMU haben derzeit für Aufträge aus der Schweiz plus minus gleiche Wettbewerbsbestimmungen wie die ausländische Konkurrenz, da auch diese die schweizerischen Löhne bezahlen muss. Die heutigen Regeln mit Dokumentationen vor Ort und Kautionen erlauben im Prinzip eine wirksame Durchsetzung.
Der Neuvertrag beseitigt diese Sicherungen für eine effektive Kontrolle der Missbräuche weitgehend und verunmöglicht schweizerische Reaktionen auf neue Missbräuche. Es erleichtert den ausländischen Konkurrenten mit ihren tieferen Löhnen den Missbrauch der Regeln und wird dazu führen, dass die ausländische Konkurrenz massive Kostenvorteile geniesst.

Der Neuvertrag benachteiligt KMU
durch Begünstigung von Missbräuchen im Lohnwesen

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