Unionsbürgerrichtlinie

Das Personenfreizügigkeitsabkommen enthält heute umfangreiche Regelungen im Bereich der Koordination der Sozialgesetzgebung. Die anwendbaren EU-Regeln sind abschliessend mit Zitat und Datum ihrer Erlasse aufgeführt. Unter dem heute geltenden statischen Charakter der Bilateralen Abkommen gelten die EU-Regeln so, wie sie abgemacht sind. Seitherige Änderungen der EU Regeln gelten nicht, wenn sie nicht im Einverständnis mit der Schweiz ausdrücklich und, mit Zitat und neuem Datum geändert wurden.
Die Unionsbürgerrichtlinie der EU enthält ebenfalls Regeln im Bereich der Koordination der Sozialgesetzgebung. Sie gelten derzeit in der Schweiz nur, soweit sie ausdrücklich mit Zitat und Datum in einem Bilateralen Abkommen abgemacht sind.
Das ändert sich dem Neuvertrag. Unter dem System der dynamischen Rechtsübernahme gelten nicht mehr die zwischen der Schweiz und der EU abgemachten, im Detail zitierten EU-Regeln, sondern generell alle EU Regeln „in den Bereichen der betroffenen Abkommen“. Mit der UBRL erweitert sich der Kreis der Berechtigten aus der EU für die betragsmässig grosszügigen Regeln der Schweizer Sozialgesetzgebung. Zum ersten sind mehr Personen bezugsberechtigt. Zum zweiten verkürzen sich die Fristen, bevor die Sozialgesetze in Anspruch genommen werden können. Und zum dritten verlängern sich die Jahre der Bezugsberechtigung und schliesslich werden die Gründe für einen Entzug enger definiert.

Das treibt die Kosten der Schweizerischen Sozialwerke
in die Höhe.

Dazu Fragen zu zwei Beispielen:

Eine Person mit genügenden liquiden Mitteln reist im Alter 57 ein, wohnt drei Jahre hier, eines davon mit Arbeitseinkommen von Fr. 50‘000.-. Darauf zahlt er ein Jahr lang AHV-Beiträge (Einzahlung ca. Fr. 5‘000.-) Vorherige 37 jährige Einzahlungen in die ausländische Altersvorsorge müssen angerechnet werden. Erhält er nun mit 65 eine lebenslängliche AHV-Rente? (Auszahlung z.B. 20 Jahre lang Fr. 10‘000.- pro Jahr = Fr. 200‘000.-).

Es reist ein 20-Jähriger als selbständig Erwerbender in die Schweiz ein und stellt einem Freund im Ausreisestaat während drei Jahren je eine Rechnung für Leistungen von Fr. 2000.- pro Monat, die auch bezahlt wird. Darauf zahlt er Arbeitslosenversicherung (ca. Fr. 7600.-) Im übrigen lebt er während dieser Zeit von seinem Ersparten. Danach meldet er sich arbeitslos. Hat er danach Anspruch auf Arbeitslosenleistungen und danach lebenslänglichen Anspruch auf Sozialhilfe gemäss den SKOS Richtlinien?

Protektionismus

Marktzugang wird seit alters durch Protektionismus erschwert. Das begann schon bei den Römern, setzte sich im Zunftwesen von Bern und Zürich fort, bei Napoleon und im Anschluss an den 2. Weltkrieg bei den Europäern. Auch die EU macht eifrig mit.
So erhebt die EU 10 % Zölle auf Personenautos und 22 % auf Lastwagen (bei weltweit durchschnittlichen Zöllen von 3 % auf Industriegütern). Die EU kann ihren Einwohnern verbieten, an der schweizerischen Börse Wertpapiere zu kaufen, reiner, gegen die Schweiz gerichteter Protektionismus. Die EU kann vertragswidrig Stahlzölle erheben oder die vertraglich vorgesehene Aufdatierung des Konformitätsabkommens grundsätzlich verweigern. Sie kann die Schweiz vom Market coupling im Strommarkt, wo die Mitwirkung der Schweiz eigentlich für alle gut wäre, ausschliessen. Die EU kann so punktuell den Marktzugang zum Europäischen Binnenmarkt erschweren.

Die Verbände jammern um die Wette. Insider bestätigen allerdings, dass sie schon Wege finden, wenn die EU-Kunden ihre Produkte haben wollen. Vielleicht mit etwas mehr Kosten. Gute Produkte können sie auf den Preis schlagen. Effekt: Höhere Kosten für EU-Einwohner. Auch hier gilt ein Satz, den mir ein KMU-Unternehmer nach der Kostenwelle durch die Aufgabe des fixen Euro-Kurses von 1.20 mit auf den Weg gab:

Man muss Dinge tun, die andere nicht können.

Wo die Innovation genügend intensiv ist, wollen die Kunden die Produkte und sind auch bereit, die zusätzlichen Kosten des Protektionismus zu übernehmen. Das bestätigen auch die Med-Tech-Insider (z.B. gegenüber Rudolf Strahm im Tagesanzeiger vom 25.2.2020). Die Med-Tech-Firma Ypsomed verdoppelt ihren Wert. Und auch die Stromhändler prosperieren. Trotz Protektionismen.

Wollen die EU-Kunden innovative Schweizer Produkte,
so finden Exporteure und ihre Kunden
ihren Weg im Dschungel der EU-Protektionismen