Börsenäquivalenz

Die Schweizer Börse exportiert seit Jahren ihre Dienstleistungen in die EU. Die EU kann Dienstleistungsimporte verbieten, wenn ausländische Anbieter z.B. die Konsumenten hinters Licht führen oder die finanzielle Stabilität bedrohen. Sie erlässt eine Erklärung, die Schutzbestimmungen für die EU-Einwohner seien im anderen Staat, z.B. der Schweiz nicht gleichwertig (äquivalent).
Die Schweizerische Börse SIX hat über Jahre ihre Dienste in der EU angeboten und sie waren offenbar so gut, dass sie auch von EU-Einwohnern rege benutzt wurden. Die Schutzmassnahmen wurden von der EU bisher immer als genügend anerkannt.
Im Jahre 2019 verbot die EU ihren Börsenagenten, an der Schweizer Börse zu handeln. Nicht weil dort die Kunden übers Ohr gehauen werden oder die finanzielle Stabilität bedroht sei, sondern, weil die Schweiz bei den Verhandlungen über das Rahmenabkommen ungebührlich zögere. Reiner gegen die Schweiz gerichteter Protektionismus.
Dummerweise hat sich die Verweigerung der Börsenäquivalenz dank der schweizerischen Reaktion als Schuss ins eigene Bein der EU erwiesen. Die Schweizer Börse SIX hat 2020 um 55 % mehr Transaktionen abgewickelt und vier mal so viel Gewinn erzielt wie im Vorjahr.
Die EU hat es deshalb, im Bestreben um gutes Wetter in den Verhandlungen 2025 still und leise begraben.

Es ist nicht auszuschliessen, dass die EU bei Ablehnung des Neuvertrags sich neue Schikanen ausdenkt. Meist wirken sich derartige Massnahmen mindestens so stark auf die EU-Wirtschaft aus. Aber das Börsenäquivalenz-Theater zeigt auch deutlich, dass das im Neuvertrag vereinbarte Streitbeilegungsverfahren nicht hilft. Börsenäquivalenz und ähnliche Massnahmen sind vom nicht Neuvertrag erfasst. Überdies in einem Umfeld, wo die Akteure im Sekundentakt arbeiten, würde ein Verfahren von 10 jähriger Dauer auch sonst nichts helfen.
Das Neuabkommen verhindert weitere Schikanen nicht.










Der Neuvertrag verbreitert das Konfliktspotential

und damit die Wahrscheinlichkeit
weiterer protektionistischer Massnahmen der EU

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Konfliktstoff mit der EU; Marktzugang;

Brexit und die Schweiz: Die grossen Linien

Grossbritannien und die Schweiz haben eines gemeinsam: Sie sind nicht Mitglieder der EU. Das Verhältnis ist mit Bilateralen Verträgen geregelt, mit der Schweiz mit über 100 „Bilateralen Abkommen“, Grossbritannien durch die Brexit Abkommen. Drei grundlegende Interessenlagen prägen das Verhältnis zur EU:

Thema: Freihandel:
Hier liegen die grundlegenden Interessen der Schweiz gleich wie bei den Briten. Bei den Verhandlungen mit den Briten waren beide Parteien an der Freiheit von Zöllen und Kontingenten interessiert und die EU hat ihre ursprünglichen Forderungen nach politischen Konzessionen im wesentlich fallen gelassen oder mindestens so verwässert, dass sie in der Praxis kaum mehr eine Rolle spielen.
Die Interessen der EU und der Schweiz spiegeln sich im Freihandelsabkommen 1972. In zusätzlichen Abkommen wurden administrative und protektionistische Handelshindernisse zwischen der Schweiz und der EU beseitigt. Wie bei den Briten versucht die EU nun beim Rahmenabkommen, politische Konzessionen durchsetzen (Schwächung von Demokratie und Föderalismus, Abhängigkeiten bei den Staatsausgaben) Wie die Briten sollten wir sie ablehnen.

Thema: „Level playing field“ (Gleich lange Spiesse)
Lange Zeit versuchte die EU, die Briten zur Übernahme ihrer Regulierungen zu bewegen, insbesondere auch bei den Subventionen und Umweltstandards. Sie ist damit nicht durchgedrungen und musste sich mit allgemeinen Grundsätzen begnügen. Die Schweiz hat kein Interesse daran, derartige EU-Regulierungen zu übernehmen. Dem Interesse der EU ist genüge getan, wenn alle Exporte von der Schweiz in die EU sämtlichen EU-Vorschriften entsprechen. Ob wir sie intern auch anwenden, ist einzig unsere Sache. Die Staatsausgaben (einschliesslich Subventionen) sind eine der Kernaufgaben jedes Staates, und eine, die wir besser meistern als die meisten EU-Staaten. Die Schweiz sollte die ganze Bibliotheken umfassenden Beihilfe-Regeln der EU mit ihren z.T. widersinnigen Resultaten nicht übernehmen.

Thema: Personenverkehr:
Hier liegen unsere Interessen grundsätzlich anders als bei den Briten. Unsere geographische Lage, die Grenzgänger, die Freiheiten bei Wohnsitz und Berufsausübung lassen diesen Aspekt bei uns zentral erscheinen; Niemand will die Zäune zwischen Kreuzlingen und Konstanz. In Grossbritannien dagegen war der Personenverkehr der Hauptgrund für den Brexit und ist heute in wesentlichen Zügen nicht mehr vereinbart.

Die Schweiz sollte die Einmischung der EU
in unsere inneren Verhältnisse ablehnen

Keine Schwächung von Demokratie und Föderalismus,
keine Einmischung bei den Staatsausgaben

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Freihandelsabkommen 1972; Gleich lange Spiesse; Beihilfen