Bürokratie: Emissionshandel
Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems
EuRLex 2023/956
CBAM
Wer am Emissionshandel der EU teilnimmt, erhält vom Staat gratis eine Anzahl Emissionsrechte. Hat er am Schluss der Vertragsdauer weniger CO2 ausgestossen, so kann er seine Zertifikate am Markt verkaufen und wird damit für seine Bemühungen zum Klimaschutz belohnt. Hat er am Schluss der Periode mehr CO2 verursacht als am Anfang, so muss er am Markt Zertifikate zukaufen. Tut er es nicht, so wird er massiv gebüsst. Gewisse Branchen (z.B. die Fluggesellschaften, Automobilhersteller oder Kraftwerke) müssen mitmachen.
Die EU-Autohersteller hätten eigentlich durch die Herstellung von Elektro-Automobile ihren CO2 Ausstoss herabsetzen sollen. Die EU hat entsprechende Limiten angesetzt. Leider ist die chinesische Konkurrenz dazwischen geraten und es wurden viel weniger europäische Elektromobile verkauft als geplant. Das gibt ein Problem mit den Emissionszertifikaten. Entweder kaufen die Autofirmen Zertifikate dazu oder sie werden mit milliardenschweren Bussen belegt. So viele Emissionszertifikate gibt es aber gar nicht, mit Ausnahme jene der chinesichen Konkurrenz, die ja mit ihrem Erfolg bei der Elektromobilität das Klima geschützt hatte. Mit dem abstrusen Resultat, dass die europäischen Autobauer ihre chinesische Konkurrenz noch mit massiven Beträgen unterstützen müssen. Aber Klimaschutz muss halt sein. (Financial Times vom 18./19.1.2025)
Ein paar schlaue Produzenten haben ihre besonders klimaschädlichen Fabrikationsteile ins EU-Ausland verlegt, z.B. nach Indien. Dort sind Klimaschädigungen billig oder gratis. Dann kann man ja wieder in die EU importieren. Dem muss jetzt ein Riegel gestossen werden. Mit der CBAM – Verordnung. Beim Import müssen entsprechende CBAM Zertifikate gekauft werden. Indien hat reklamiert, das seien Handelshemmnisse, denn das Klima werde geschädigt, ob die Produkte nun in Indien oder in der EU hergestellt würden. (Financial Times vom 10.10.2024) Wohl nicht ganz unrichtig. Keine Wirkung, aber viel Bürokratie.
Die Schweiz und die EU haben 2020 ein neues bilaterales Abkommen in Kraft gesetzt, obschon ja die EU immer wieder erklärt hat, es gebe keine neuen Bilateralen mehr. Dieser hehre Grundsatz gilt natürlich nicht, wenn es im Interesse der EU ist. Was sich die Schweiz damit an Bürokratie aufgehalst hat, kann jeder sehen, der das Abkommen bei Google FedLex 0.814.011.268 anklickt. Es verweist auf eine 26 Seiten lange Liste der anwendbaren Gesetze der EU. Das Abkommen ist seit 2020 jedes Jahr einmal geändert worden, die unterliegenden EU-Akte auch.
Bürokratie im Dauer – Anpassungsprozess.
Und Klimaschutz ? Eine Studie des Max Planck-Instituts, München in der wissenschaftlichen Zeitschrift „Nature Communications“ vom 4. November 2024 kommt nach Studium von 2346 einschlägigen Projekten und 51 weiteren Studien zum Schluss, dass beim Emissionshandel höchstens 16 % der Projekte effektive Emissionsersparnisse ergeben. Natürlich sagen andere Wissenschaften anderes. Vielleicht sind es ja 16.5 %. Insgesamt fragt sich der Tagesanzeiger (4.2.2025): Ablasshandel oder wirksamer Schutz?
Demokratie
Mit dem Neuabkommen schaffen wir uns einen
neuen Gesetzgeber,
den Ministerrat der EU.
Dazu vier Fragen:
- Wer ist unser neuer Gesetzgeber ?
- In wen setzen wir unser Vertrauen ?
- Welche Gesetzgebungsbereiche sind betroffen ?
- Wie werden unser Parlament und unsere Abstimmungen eingeschränkt?
- Wann folgen die Einschränkungen ?
Die im Ministerrat tätigen Personen wechseln dauernd. Selbst die EU-Bürger kennen sie nicht. Sie sind (vielleicht) in ihren Staaten demokratisch gewählt. Wir haben bei der Wahl unseres neuen Gesetzgebers keine demokratischen Rechte. Resultat ist, dass wir die an unserer Gesetzgebung beteiligten Personen nicht kennen, nicht wählen und nicht abwählen können. Sie kennen die Schweiz kaum und haben keinerlei Verpflichtung oder Veranlassung, Gesetze im Interesse der Schweiz zu erlassen. Aus ihren Erlassen können wir nicht einzelne Aspekte korrigieren. Wir können sie nur als Ganzes unter Strafenandrohung durch Referendum als ganzes ablehnen.
Ferner bestimmt die EU Inhalt und Tempo unserer Gesetzgebung. Parlamentsmitglieder sind eingeladen, einmal die unter „Bürokratie“ genannten Gesetze anzuschauen und zu beurteilen, ob sie hier die Inhalte effektiv beurteilen können, ob das in ihren Zeitplan passt und ob man nicht allenfalls vom Milizparlament zum Berufsparlament wechseln müsste.
Was ist betroffen? Vertragsbereich sind z.B. Teile Verkehrspolitik (Landverkehrsabkommen), unbekannte Teile der Agrarpolitik, Teile der zentralen Politiksteuerung durch Subventionen (z.B. für die Wasserkraft), Ansiedelungsanreize, Teile des Steuerrechts, Eigentums- und Marktverhältnisse in der Strombranche, Koordination und Ausmass von Teilen der Sozialwerke, der Lohnschutz und laut Avenir Suisse evtl. sogar Teile des Naturschutzrechts.
Mit dem Neuvertrag übertragen wir
stets wachsende Teile
unserer Gesetzgebung an den nicht von uns gewählten
Ministerrat der EU
Das schränkt unsere Demokratie erheblich ein.
Weitere Infos mit Klick auf die Stichworte
Ministerrat der EU, unser neuer Gesetzgeber; Vertragsbereich;
Stromabkommen; Beihilfen; Demokratie: Die Einschränkungen
