Der Ministerrat der EU

Mit dem Neuvertrag unser neuer Gesetzgeber

Der Ministerrat der EU ist zusammen mit dem EU-Parlament die gesetzgebende Behörde der EU. Zufolge der beschränkten Kompetenzen des EU-Parlaments ist er die massgebende Instanz. Er setzt sich aus je einem Minister aus den 27 Mitgliedstaaten zusammen. Für jeden Fachbereich werden andere Minister von den Staaten delegiert. Bei einem Wechsel in der Regierung eines der 27 Mitgliedstaates wechseln auch die Minister.
Damit variiert die personelle Zusammensetzung je nach Zeit und Beratungsobjekt. Es ist damit auch schwierig feststellbar, welche Personen eigentlich die EU-Gesetze machen. Sie sind darum selbst in der EU in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt.

Sie wurden während über 10 Jahren vom Komiker Grillo bestimmt, heute von Herrn Orban, von teilweise wegen Korruption angeklagten Vertretern von Bulgarien oder Rumänien oder von irgendwelchen Leuten in Cypern oder Malta. Sie sind vor allem ihren eigenen Regierungen verpflichtet, denen sie angehören. Sie stehen unter Druck, die Interessen ihres Heimatlandes zu berücksichtigen. Oft genug müssen sie dem Druck zu den unumgänglichen Kompromissen nachgeben, die sich aus den Interessen des ländlichen Rumänien, dem hochindustrialisierten Bayern und den urbanen Zentren wie Berlin und Paris ergeben. Interessen eines Nichtmitgliedes haben da keinen Platz.

Dieser neue, unbekannte Gesetzgeber für die Schweiz ist für wichtige Kompetenzen wie z.B. Teile der Verkehrspolitik (Landverkehrsabkommen), Teile der zentralen Politiksteuerung durch Subventionen (z.B. für die Wasserkraft oder Solarkraft), Ansiedelungsanreize, Eigentums- und Marktverhältnisse in der Strombranche, Koordination und Ausmass von Teilen der Sozialwerke, den Lohnschutz und laut Avenir Suisse sogar Teile des Naturschutzrechts zuständig.

Die Mitglieder unseres neuen Gesetzgebers,
des Ministerrates der EU

haben keine Veranlassung und keine Verpflichtung,
Gesetze im Interesse der Schweiz zu erlassen.

Weitere Infos mit Klick auf die Stichworte
Demokratie; Föderalismus; Vertrauen

Mitspracherecht der Schweiz in der
EU-Gesetzgebung



Grossen Wert legt der Bundesrat auf das Mitspracherecht der Schweiz in der EU-Gesetzgebung. Viele Worte werden dazu auch im Neuvertrag verloren. Schöne Theorie.
Die Praxis dürfte prosaischer aussehen. Zum Zug kommt die Mitsprache der Schweiz (wie Malta oder Cypern etc.) erst, wenn die wesentlichen Grundsätze von den Grossen bereits festgenagelt sind. Die NZZ (25. Juli 2020) nennt das „Deutsch-französisches Kondominium namens EU“. Und berücksichtigt werden die Schweizer Beiträge nur, wenn keine wesentlichen Interessen eines Mitgliedlandes verletzt sind. Weshalb die Interessen der Schweiz jenen der Mitgliedländer vorziehen? Das Mitgliedland kann wichtige Vorlagen per Veto sabotieren, die Schweiz nicht.
Und zum Gewicht der Schweiz: Wollen wir wirklich mitsprechen, so müssen wir der EU beitreten. Aber selbst beim EU-Beitritt hätte die Schweiz maximal 3 % der Stimmen. Mitspracherecht der Schweiz: Zu spät und ohne Gewicht.

Und was der ehemalige Unterhändler der Bilateralen Verträge für die Schweiz, Jakob Kellenberger, dazu sagt:

„Decision shaping“ (Mitwirkungsrecht der Schweiz)
ist eine Trugformel.

Weitere Infos mit Klick auf die Stichworte
Verpflichtungen der EU im Neuvertrag; Einseitigkeit